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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Anwendungsbereich und Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Nachfolgende AGB gelten für alle von uns zu erbringenden Lieferungen und sonstigen Leistungen. Unsere AGB gelten im Falle von ständigen Geschäftsverbindungen oder Rahmenvereinbarungen auch für alle zukünftigen Lieferbeziehungen, auch wenn nicht noch einmal ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde.
Abweichungen von diesen AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese Abweichung Inhalt einer ausdrücklichen schriftlichen Individualvereinbarung zwischen uns und dem Besteller geworden ist.
Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen, wird hiermit widersprochen. Sie gelten nur dann als vereinbart, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

II. Angebot, Angebotsunterlagen, Auftragsannahme

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der schriftlichen Bestätigung nichts anderes ergibt. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.
Technische Angaben in Prospekten, Katalogen, Drucksachen, Preislisten usw. entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Bestellungen können wir innerhalb 2 Wochen annehmen. Sie gelten entweder durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware als angenommen.
Wird nach Abschluss des Vertrages oder nach Lieferung der Ware festgestellt, dass der Besteller nicht oder nicht mehr kreditwürdig ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zum Verlangen sofortiger Bezahlung bereits gelieferter Ware berechtigt.
Fehlende oder nicht mehr vorhandene Kreditwürdigkeit ist insbesondere dann anzunehmen, wenn über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren beantragt ist, im Falle von Zahlungsverzug, der Einstellung von Zahlungen, der Hingabe ungedeckter Schecks oder der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

III. Bestellung, Lieferung, Lieferfristen

Bestellungen sollten grundsätzlich schriftlich erfolgen; telefonische Aufträge werden auf Gefahr des Bestellers ausgeführt.
Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, Freigaben und Genehmigungen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen.
Die von uns genannten Lieferfristen sind Zirka-Fristen. Unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt zum Abschluss kongruenter Deckungsgeschäfte erfolgt die Bestimmung der Lieferfrist vorbehaltlich der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Lieferfrist zum Versand gebracht oder die Bereitstellung der Lieferung angezeigt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert, gilt generell die Frist mit Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist als eingehalten. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, wenn auf Wunsch des Bestellers bereits bestätigte Aufträge mit unserer Zustimmung abgeändert werden.
Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Streik zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.

IV. Lieferbedingungen, Schutzrechte, Datenschutz

Maßgebend für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere Auftragsbestätigung. Teillieferungen im zumutbaren Umfang sind zulässig. Sie gelten als Erfüllung selbständiger Verträge und sind gesondert zu bezahlen.
Technische Änderungen, die sich aus Fertigungsgründen, der Produktpflege, aus Forderungen des Gesetzgebers oder aus sonstigen Gründen als notwendig erweisen, sind zulässig. Erhält der Besteller Kenntnis von Änderungen, hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er diese für unzulässig erachtet.
An allen von uns überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Offenlegung oder Weitergabe an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Unterlagen des Bestellers dürfen solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen wir Lieferungen und Leistungen übertragen wollen.
Aufträge nach uns übergebenen Zeichnungen, Skizzen oder sonstigen Angaben werden auf Gefahr des Bestellers ausgeführt. Wenn wir infolge der Ausführung solcher Bestellungen in fremde Schutzrechte eingreifen, stellt uns der Besteller von Ansprüchen dritter Rechtsinhaber frei. Weitergehende Schäden trägt der Besteller.
Wir sind berechtigt, Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

V. Gefahrübergang, Transport und Entgegennahme

Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Besteller über, wenn die Lieferung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung oder Abholung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen von uns gegen die üblichen Transportrisiken versichert.
Ist keine der von dem Besteller genannten bevollmächtigen Personen zum vereinbarten Liefertermin an dem vereinbarten Ort der Lieferung anwesend oder zur Annahme der Ware bereit, gerät der Besteller in Annahmeverzug mit der Folge, dass die Gefahr auf ihn übergeht. Ferner hat er die Mehrkosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass eine erneute Anlieferung vorgenommen werden muss.
Bei Beschädigung oder Verlust von Ware auf dem Transport muss unverzüglich eine Schadens- bzw. Bestandsaufnahme veranlasst werden. Das Protokoll sollte, wenn möglich, auf dem Frachtbrief aufgeführt und vom Frachtführer unterschrieben sein. Es ist uns umgehend Mitteilung zu geben.
Der Besteller darf die Entgegennahme von Waren wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

VI. Preise und Zahlungsbedingungen

Die von uns benannten Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk Kassel ausschließlich Fracht, Porto, Versicherung und Verpackung soweit letztere nicht handelsüblich im Kaufpreis enthalten ist.
Grundlage der Preisberechnung können im Rahmen einer Dauergeschäftsverbindung mit unseren Vertragshändlern die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Bestellung) gültigen Vertragshändler-Nettopreislisten sein. Im Übrigen gelten die individuellen kunden- oder objektspezifischen Angebotspreise. Soweit nicht anderes vereinbart, gelten diese Preise für den Einzelauftrag, nicht rückwirkend oder für künftige Aufträge. Nachbestellungen sind neue Aufträge.
Soweit sich aus unserer Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, sind unsere Rechnungen zahlbar in EURO innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Skontofähig sind die Rechnungen ausschließlich in der Folge des Rechnungsdatums. Das Vorziehen jüngerer Rechnungen zum Zwecke des Skontoabzuges wird nicht anerkannt. Rechnungen für Kundendienstleistungen und Warenlieferungen bis zu einem Nettowert von 50 Euro sind sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug zahlbar. Die Annahme von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Wechsel oder Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Wechselzahlung wird kein Skonto gewährt. Sämtliche Diskontspesen und etwaige weitere Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und sodann auf die älteste Hauptforderung verrechnet.
Als Zahlungseingang gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem von uns über den Betrag verfügt werden kann. Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen in Höhe von 8% p. a. über den jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB fordern.
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Im Rahmen der Mängelgewährleistung darf der Besteller Zahlungen nach fristgemäßer Erhebung der Mängelrüge nur in einem Umfang zurückhalten die in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Sachmangel stehen.

VII. Eigentumsvorbehalt

Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, sofern er die vereinbarte Vergütung erhält oder kein Abtretungsverbot vereinbart wird. Der Besteller tritt bereits jetzt den aus der Veräußerung erwachsenden Anspruch auf den Kaufpreis sicherungshalber an uns ab. Er bleibt jedoch zum Einzug der sicherungshalber abgetretenen Forderungen ermächtigt, so lange diese Ermächtigung nicht widerrufen wird. Die Ermächtigung kann dann widerrufen werden, wenn der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht oder nicht mehr nachkommt. Bei einem Widerruf der Einzugsermächtigung sind wir berechtigt, die erfolgte Abtretung anzuzeigen. Der Besteller hat die zur Anzeige der Abtretung und zur Einziehung notwendigen Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Bei Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Vorbehaltsware hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. Entstehen dem Besteller aus der Beschädigung oder Beeinträchtigung Ansprüche gegen Dritte, so tritt er diese Ansprüche bereits jetzt sicherungshalber an uns ab.

VIII. Lieferverzug, Annahmeverzug, Pflichtverletzungen des Bestellers

Wird der Liefertermin bzw. die Lieferfrist von uns nicht eingehalten, ist der Besteller verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachlieferungsfrist zu setzen. Liefern wir innerhalb der gesetzten Nachfrist schuldhaft nicht, ist der Besteller berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Termine zu vertreten haben, kann der Besteller - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 1%, insgesamt jedoch höchstens 10% des Preises für die von dem Verzug betroffene Lieferung oder Leistung verlangen. Ist uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz anstatt der Leistung verlangt und/oder auf der Lieferung besteht.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.

IX. Gewährleistung, Sachmängel

Der Besteller hat die ihm übersandte Ware unverzüglich auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit hin zu überprüfen. Eine Mängelrüge gemäß § 377 HGB ist nur dann rechtzeitig, wenn sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferungseingang, schriftlich bei uns eingeht. Bei versteckten Mängeln gilt diese Frist ab Entdeckung des Mangels.
Über einen beim Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Besteller uns unverzüglich zu informieren.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäße Montagen, Inbetriebsetzungen, Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
Bei begründeten Mangelansprüchen haften wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

X. Schadensersatz, Garantien

Unsere Haftung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch uns, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern keiner der in Satz 2 dieses Absatzes 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Bestellers, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit einer Person gehaftet wird.
Die Regelungen des vorstehenden Absatzes 1 und 2 erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht. Etwaige Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

XI. Unzulässige Weiterlieferung

Die Ausfuhr von uns gelieferter Gegenstände in unverändertem Zustand durch den Besteller oder seine Abnehmer ist, falls wir uns mit der Ausfuhr nicht ausdrücklich einverstanden erklärt haben, unzulässig und berechtigt zum Schadensersatzanspruch. Gegenstände, die für die Ausfuhr bestellt waren, dürfen weder in unverändertem noch in verändertem Zustand an einen inländischen Abnehmer weitergeliefert, ferner nicht an einen anderen ausländischen Abnehmer als dem in der Bestellung angegebenen Bestimmungsland.

XII. Rücknahme von Waren

Die Rücksendung mangelfreier Ware setzt unser vorheriges schriftliches Einverständnis voraus. Anderenfalls sind wir berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern.
Für die Rücknahme der Ware berechnen wir pauschal Bearbeitungskosten in Höhe von 20 % des Warenwertes. Ferner hat der Besteller sämtliche Transportkosten, sowie Kosten der Verpackung, Umverpackung und eventuelle Instandsetzungen zu tragen.

XIII. Wartung von Feuerlöschgeräten

Der Besteller hat zur Sicherstellung der vorschriftsmäßigen Wartung der von uns gelieferten Löschgeräte den Abnehmer der Löschgeräte darauf hinzuweisen, dass dieser zur Sicherstellung der vorschriftsmäßigen Wartung der Löschgeräte den DÖKA-Kundendienst in Anspruch nehmen sollte. Der DÖKA-Kundendienst überprüft im Falle der Auftragserteilung die Einsatzbereitschaft und Funktionsfähigkeit der Löschgeräte.

XIV. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Kassel, den 01. Juni 2016